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Erbrecht Bochum

Erbschein

Der Erbschein – Legitimation für den/die Erben

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist.

Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Dritten (wie z. B. Banken, Versicherungen, Grundbuchamt, etc.) als Erbe legitimieren. Der Erbschein soll in erster Linie den Rechtsverkehr schützen. Denn jeder darf darauf vertrauen, dass die Angaben im Erbschein über die Erben, die Größe des Erbteils und eventuelle Beschränkungen (z. B.: Nacherbenvermerk, Testamentsvollstreckung) richtig sind.

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Erbscheinen. Je nach Reichweite und umfasstem Personenkreis wird der Erbschein namentlich wie folgt unterschieden:

Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein, Teilerbschein, Gruppenerbschein, gemeinschaftlicher Teilerbschein oder beschränkter Erbschein.

Jeder der glaubt, Erbe geworden zu sein, kann einen Erbschein beantragen. Er wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Bei dem Antrag werden zunächst folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

  • der Personalausweis des Antragstellers
  • die Sterbeurkunde
  • eidesstattliche Versicherung, dass keine Prozesse über das Erbrecht anhängig sind
  • eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben im Antrag richtig sind

Liegt ein Testament/Erbvertrag vor, werden zusätzlich folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

  • sämtliche Testamente und Erbverträge des Erblassers (auch: Entwürfe, korrigierte Fassungen, Ungültige, etc.)
  • eidesstattliche Versicherung, dass keine weiteren Verfügungen von Todes wegen bekannt sind

Wenn die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommt, da kein Testament/Erbvertrag vorliegt, werden stattdessen folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

  • Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden Vorverstorbener, Scheidungsurkunden, etc.
  • eidesstattliche Versicherung, dass keine Verfügungen von Todes wegen bekannt sind
  • eventuell eidesstattliche Versicherung über den Güterstand, in welchem der Erblasser verheiratet war

Im Erbscheinsverfahren sollte frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragt werden

  • wenn ein unklares (handschriftliches) Testament vorliegt
  • wenn Anhaltspunkte für die Ungültigkeit eines Testaments vorliegen
  • wenn Anhaltspunkte für die Testierunfähigkeit des Erblassers vorliegen
  • wenn mehrere sich widersprechende Testamente vorliegen
  • wenn ein Berliner Testament vorliegt und der Längstlebende nochmals anders testiert hat
  • wenn Zweifel über die Erbenstellung und die jeweiligen Erbquoten bestehen

Wenn Sie Fragen zum Erbschein haben oder ein anderer einen Erbschein beantragt hat, mit dessen Inhalt Sie nicht einverstanden sind, so stehe ich Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.