Erbrecht Bochum
Berichtigung des Grundbuchs
Zum Nachlass gehört ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht
Falls zum Nachlass ein auf den Erblasser als Eigentümer oder Miteiteigentümer eingetragenes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht (z. B. Wohnungseigentum, Erbbaurecht gehört, so ist Folgendes zu beachten, sofern Sie Erbe oder Miterbe sind:
Für die Berichtigung des Grundbuchs werden bei der Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers (oder von Erben des eingetragenen Gesellschafters bürgerlichen Rechts) keine Gerichtsgebühren erhoben, wenn der Eintragungsantrag binnen 2 Jahre seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden.
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Grundbuchamts erklärt werden.
Dabei ist zum Nachweis der Erbfolge bei privatschriftlichen Testamenten die Vorlage eines Erbscheins erforderlich. Mehr zum Erbschein
Beruht die Erbfolge auf einem notariell beurkundeten Testament oder Erbvertrag, so genügt es in der Regel, wenn anstelle eines Erbscheins beglaubigte Ablichtungen der eröffneten letztwilligen Verfügung und des Eröffnungsprotokolls vorgelegt werden. Allerdings kann das Grundbuchamt auch in diesen Fällen die Vorlage eines Erbscheins verlangen.