Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt - Gütesiegel
Einsatz und Qualifikation:
„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“!
Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand, so lautet ein alter Juristenspruch, der die Unwägbarkeit von Prozessen beschreiben soll.
„Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, dass Ihr den Hafen gewinnt, sind Euer“ ist unsere Antwort hierauf. --- Wir sind der festen Überzeugung, dass nicht das Schicksal über den guten (oder glimpflichen) Ausgang eines Rechtsstreites entscheidet, sondern einerseits der Fleiß, mit dem Rechtsanwalt und Mandant ihre Sache betreiben, Beweismittel zusammentragen, Schriftsätze redigieren etc. Andererseits ist es aber manchmal auch notwendig, das „Ruder herumzureißen“ und sich in aller Ehrlichkeit einzugestehen, dass die Aussichten auf Erfolg nicht ausreichen, um weitere Risiken einzugehen. Dann kann ein Vergleich der bessere Kurs sein …
Um in derartig unruhigen Gewässern zu navigieren ist Einsatz, Souveränität, Erfahrung und solide Fachkenntnis des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin erforderlich.
Fachanwalt und Fortbildungsbescheinigung des DAV
zwei zertifizierte Qualitätszeichen!
Fachanwalt
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Bezeichnung Fachanwalt sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Für den Erhalt des Titels Fachanwalt sind regelmäßige Fortbildungen gemäß § 15 FAO nachzuweisen.
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung nebst Gütesiegel geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.
Für den Erhalt dieses Gütesiegels sind, wie beim Fachanwalt auch, regelmäßige Fortbildungen gemäß § 15 FAO nachzuweisen.